Aktuelles

Informationen zu den derzeitigen Corona Schutz Maßnahmen

 



Zur Eindämmung der Corona-Pandemie beachten sie bitte folgende Regeln und teilen sie diese Infos mit allen Teilnehmen ihrer Spielgruppe.



Die Umkleideräume, Toiletten und Duschen sind geöffnet. Bitte halten sie einen entsprechenden Abstand zueinander.



Im Flur, Toiletten und Umkleideräumen ist ein Mund und Nasenschutz zu tragen.



Auf Grundlage der Coronaschutzverordnung NRW vom 4.3. 2022 dürfen wir derzeit nur von Corona Erkrankung Genesene, gegen das Corona Virus Geimpfte oder  Personen mit einem aktuellen, officiellen und negatvem Corona-Test in der Tennishalle spielen lassen. ( 3 G Regel ) Kinder und Jugendliche buis 17 Jahren sind von der Nachweispflicht befreit.



Bitte bringen sie zu jedem Spieltag einen entsprechenden Immunisierungsnachweis oder max. 24 Stunden alten negatien Corona-Testbefund  und einen Identitätsnachweis mit. Wir werden die Nachweise stichprobenartig kontrollieren und müssen bei nicht vorliegen leider den Zutritt verweigern. Bei wiederholter Missachtung dieser Nachweispflicht behalten wir uns die Erteilung eines Hausverbotes vor.



Wir bitten sie hierfür um Ihr Verständnis und wünschen allen eine schöne Hallensaison.

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